Erstbegutachtung In meiner Wahlarztordination, biete ich ihnen die Möglichkeit, mich voll und ganz um ihr Problem zu kümmern und ihren Therapieplan zu erstellen.

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag zur Direktverrechnung mit Krankenkassen. Sie benötigen daher weder eine Überweisung noch ihre E-card. Für die erbrachten Leistungen erhalten sie nach jedem Besuch eine Rechnung und Honorarnote, welche in Bar zu bezahlen ist. Sie können im Anschluss, die Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einreichen um einen gewisssen Prozentsatz (ca. 80% des jeweiligen Kassentarifs) rückerstattet zu bekommen. Manche Leistungen sind im Tarifkatalog der Krankenkassen nicht enthalten und werden daher auch nicht rückerstattet. Im Falle einer Zusatzversicherung, werden aber meist bis zu 100% des gesamten Honorars von der Versicherung übernommen.

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